Was macht die AG?
Du liebst den Schnee und wolltest dich schon immer mal auf die „Bretter“ stellen? Dann ist die Ski - AG genau das Richtige für dich!
Durch die Ski-AG hast du die Möglichkeit, das Skifahren zu erlernen, aber auch das „Drumherum“ spielt eine wichtige Rolle.
In der Ski-AG lernst du zunächst das grundlegende Handwerkszeug wie Pistenregeln, Schnee-, Lawinen- und Umweltkunde, Entwicklung der Sportart und vieles mehr …
Zudem gehen wir in die Sporthalle und bereiten uns auf die Belastung vor, die beim Skifahren auf uns zukommt. Dies erfolgt z.B. durch bestimmte Übungen aus der Ski-Gymnastik.
Natürlich erproben wir das Ganze dann auch in der Praxis. Hierzu besuchen wir an 3-4 Blockterminen nach Unterrichtsschluss die Skihalle Neuss.
Als krönender Abschluss findet dann eine Skifahrt ins Ahrntal in Südtirol statt, um unser erworbenes skifahrerisches Können in den Bergen anzuwenden.
Wer kann an der AG teilnehmen?
Alle interessierten, schnee- und sportbegeisterten Schüler*innen der Klasse 7 (max. 20 Teilnehmer*innen) können teilnehmen. Vorkenntnisse zum Skifahren sind nicht erforderlich!
Wann und wo findet die AG statt?
Die Ergebnisse der Qualitätsanalyse NRW, der sich das Albert-Einstein Gymnasium unterzogen hat, bestätigen, dass „die engagierte Elternschaft durch geeignete Einrichtungen in die Gestaltung des Schulalltags und auch in die Schulentwicklungsarbeit mit einbezogen (wird)“. Dies geschieht unter anderem durch die Mitarbeit der Eltern in den sogenannten Mitwirkungsorganen der Schule.
Wenn Sie Fragen zur Elternarbeit am Albert-Einstein-Gymnasium oder Anregungen haben, sprechen Sie uns bitte an. Eine Kontaktaufnahme ist über das Sekretariat möglich. Hinterlassen Sie dort bei Bedarf einfach Ihre Kontaktdaten und einer kurzen Beschreibung, worum es geht.
Die Schulkonferenz
Eine Schulkonferenz existiert an jeder Schule, natürlich auch bei uns am Albert-Einstein-Gymnasium. Sie ist eine Art Schulparlament und somit das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Die Schulkonferenz setzt sich aus Vertretern der Lehrerinnen und Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler zusammen. Bei uns sitzen aus jeder Gruppe je sechs Mitglieder in der Schulkonferenz. Unser Schulleiter, Herr Jelitto, ist Vorsitzender der Schulkonferenz. Abgestimmt wird nach einfacher Stimmenmehrheit. Nur bei Stimmengleichheit, entscheidet der Vorsitzende, der ansonsten keine Stimme in der Schulkonferenz hat.
Die Schulkonferenz entscheidet unter anderem über
• das Schulprogramm
• Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
• Festlegung der beweglichen Ferientage
• Erprobung und Einführung neuer Unterrichtsformen
• Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind
• Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
• Schulhaushalt
• Wahl der Schulleiterin oder des Schulleiters
• Erlass einer Schulordnung
• …
Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen
Die Schulkonferenz kann für besondere Aufgabengebiete Teilkonferenzen einrichten. Am Albert-Einstein-Gymnasium besteht eine Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen, die – wie ihr Name schon sagt – bei Bedarf über die Ordnungsmaßnahmen entscheidet, die verhängt werden müssen / sollen. Auch die Teilkonferenz ist paritätisch mit je einer Vertreterin / einem Vertreter der Lehrerinnen bzw. Lehrer, der Eltern und der Schülerinnen bzw. Schüler besetzt.
Steuergruppe
Die Steuergruppe unterstützt die Schulleitung und übernimmt besondere Aufgaben in Form von klassischer Projektarbeit. Am Albert-Einstein-Gymnasium ist auch eine Elternvertreterin Mitglied der Steuergruppe.
Haus- und Schulordnung
des Albert-Einstein-Gymnasiums Duisburg
Einleitung
Für uns, die Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und alle, die sonst noch in der Schule arbeiten, ist unsere Schule ein gemeinsamer Lebensraum, der von uns allen mitgestaltet wird und für den wir alle mitverantwortlich sind. Jeder soll sich hier wohl fühlen und sich inner- und außerhalb des Unterrichts entfalten können. Grundlage des Zusammenlebens am Albert-Einstein-Gymnasium sind die Achtung voreinander und der verantwortungsvolle Umgang mit den uns zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten, Einrichtungsgegenständen und Schulmaterialien. Die Schule setzt sich deshalb folgende Regeln. Wir erwarten von allen, die am Schulleben teilnehmen, dass sie diese Regeln einhalten.
1. Verhalten auf dem Schulweg
1.1 Auf dem Schulweg sollen sich alle verkehrsgerecht und rücksichtsvoll verhalten.
1.2 Auf dem Schulhof ist das Fahren mit Fahr- und Krafträdern, Rollern, Kickboards, Skateboards u. ä. untersagt.
1.3 Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt. Die Fahrradwache ist danach unverzüglich zu verlassen. Die Anweisungen des Fahrradwächters müssen befolgt werden.
1.4 Pkw werden – außer zum Be- und Entladen – grundsätzlich nicht auf dem Schulgelände geparkt.
2. Verhalten auf dem Schulgelände und in den Schulgebäuden
2.1 Das Schuleigentum soll schonend behandelt und zweckentsprechend verwendet werden. Schulbücher und andere ausgeliehene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden meldet der Verursacher bzw. derjenige, der sie feststellt, unverzüglich im Sekretariat. Bei Missbrauch oder mutwilligen Beschädigungen des Schuleigentums bzw. des Eigentums anderer haftet der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigter. Permanentschreiber (Edding) dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
2.2 Innerhalb der Schulgebäude hat sich jeder rücksichtsvoll zu verhalten. Es ist verboten, in Gängen zu rennen und zu toben, da die Verletzungsgefahr zu groß ist. Aus Sicherheitsgründen darf niemand in den Fensteröffnungen bzw. auf den Heizkörpern (unter dem Fenstergesims) sitzen bzw. sich über Brüstungen lehnen.
2.3 Alle Handlungen, durch die andere gefährdet werden, sind zu unterlassen. Knallkörper und Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Werfen von Schneebällen und das Spielen mit Hartbällen ist auf dem Schulhof und im Schulgebäude untersagt.
2.4 Umweltschutzmaßnahmen: Zu sparsamem Umgang mit Strom, Wasser, Heizung und Unterrichtsmaterial ist jeder verpflichtet. Abfälle – soweit sie nicht überhaupt vermeidbar sind – gehören in die vorgesehenen Behälter.
2.5 Bei Benutzung der Toiletten gebieten die Regel des Anstands und der Hygiene äußerste Sauberkeit. Verunreinigungen sind eine Zumutung für die Benutzer und Reinigungskräfte.
2.6 Den Schülerinnen und Schülern ist es untersagt,
- ihr Handy auf dem Schulgelände einzuschalten oder eingeschaltet zu haben,
- ihr Handy und Musikabspielgeräte (mit Kopfhörer) auf dem Schulgelände zu benutzen.
3. Regelungen für die Unterrichtszeit
3.1 Die Schülerinnen und Schüler erscheinen frühestens 15 und spätestens 5 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn. Schülerinnen und Schüler sind nicht versichert, wenn sie früher kommen. Bei späterem Unterrichtsbeginn sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof aufhalten und erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten, um den noch laufenden Unterricht nicht zu stören. Nach Unterrichtsschluss müssen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude unverzüglich verlassen. Für Wartezeiten stehen die Cafeteria, die Schulstraße und der Schulhof zur Verfügung.
3.2 Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrerin bzw. kein Lehrer gekommen ist, informiert der Klassensprecher/Kurssprecher das Sekretariat.
3.3 Für die Benachrichtigung bei Schulversäumnissen und deren Entschuldigung gelten gesonderte Regelungen.
3.4 Eine Beurlaubung vom Unterricht aus wichtigen Gründen kann nur nach rechtzeitigem schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ausgesprochen werden. Unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien darf eine Schülerin bzw. ein Schüler nur in nachweislich zwingenden Fällen durch die Schulleitung beurlaubt werden.
4. Regelungen für die Unterrichtspausen
4.1 Während der 5-Minutenpause bleiben die Schülerinnen und Schüler in der Regel im Unterrichtsraum.
4.2 Während der beiden Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof bzw. in der Schulstraße. Das Schulgelände wird begrenzt durch den Zaun. Das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I untersagt. Nur Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II ist es gestattet, sich ohne Abmeldung vom Schulhof zu entfernen. In dringenden Fällen kann die Klassenlehrerin / der Klassenlehrer oder die Aufsichtführende Lehrerin / der Aufsicht führende Lehrer es einer Schülerin bzw. einem Schüler der Sekundarstufe I erlauben, das Schulgelände zu verlassen. Der Aufenthalt auf der Feuertreppe ist untersagt.
4.3 Die Unterrichtsräume werden während der Pausen abgeschlossen. Schülerinnen und Schüler, die Fachunterricht hatten bzw. haben werden, nehmen ihre Tasche mit auf das Pausengelände.
4.4 Einkäufe beim Hausmeister und in der Cafeteria dürfen durch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur in den großen Pausen geschehen. Oberstufenschülerinnen und -schüler dürfen auch in Freistunden oder in der Mittagspause die Cafeteria aufsuchen. Gläser und Teller dürfen nicht mit in die Klassenräume genommen werden.
4.5 Die Bücherei und der Vorraumbereich sind keine Aufenthaltsorte während der Pausen.
5. Ordnung in den Unterrichtsräumen
5.1 Mit dem ersten Läuten zu Beginn der Stunden begeben sich die Schülerinnen und Schüler in ihr Klassenzimmer.
5.2 Grobe Verunreinigungen aus vorhergehenden Stunden dokumentiert die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer und meldet sie umgehend der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer (SI) oder der Beratungslehrerin / dem Beratungslehrer (SII). Am Ende einer Stunde muss die Tafel gereinigt werden.
5.3 Die Fachlehrerin / der Fachlehrer der jeweils letzten Unterrichtsstunde (cf. Belegungsplan) ist dafür verantwortlich, dass die Stühle hochgestellt, die Lichter gelöscht, die Fenster geschlossen und die Türen abgeschlossen werden.
5.4 Die Jalousien und auch die Heizkörper werden nur auf Anweisung der Fachlehrerin / des Fachlehrers bedient.
5.5 Handys u. ä. sind während der Unterrichtszeit auszuschalten.
5.6 Essen, Trinken und Kaugummi Kauen sind in der Regel nur in den Pausen und nicht im Unterricht erlaubt. Nahrungsmittel bleiben während der Unterrichtszeit in den Taschen.
6. Regelungen für die Sporthalle und die Fachräume
6.1 Schülerinnen und Schüler dürfen die Fachräume nicht ohne Aufsicht betreten.
6.2 Die Benutzungsordnung der Fachräume ist zu beachten.
7. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
7.1 Türen und Fluchtwege sind freizuhalten und nicht durch Taschen und andere Gegenstände zu versperren.
7.2 Leicht entzündliche Flüssigkeiten und Feuerzeuge dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
7.3 Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher, Notduschen u. ä.) dürfen nicht missbraucht werden. Die „Regelungen für den Brand- und Katastrophenfall“ sind Bestandteil dieser Haus- und Schulordnung.
8. Haftung
Allgemein ist alles zu unterlassen, was Schaden zur Folge haben und zu Unfällen führen kann. Vielmehr ist alles zu tun, was der Sicherheit und Vorsorge dient. Die Haftungspflicht von Schülerinnen und Schülern und Eltern bei Personen- und Sachschäden durch Fehlverhalten ist beschrieben und geregelt im §46 der Rahmenschulordnung. Haftung für Geld und Wertsachen übernimmt die Schule nicht.
9. Weisungsrecht der Lehrkräfte
Die Lehrkräfte des Gymnasiums sind im Rahmen dieser Schulordnung weisungsberechtigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen ihren Anweisungen, soweit sie sich auf diese Schulordnung beziehen, nachkommen.
Diese Haus- und Schulordnung tritt nach Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 18. Februar 2002 und nach Beschluss der Schulkonferenz vom 25. Februar 2002 am 26. Februar 2002 in Kraft
Albert-Einstein-Gymnasium Duisburg, den 25. Februar 2002