Albert-Einstein-Gymnasium Duisburg Rumeln-Kaldenhausen          Gültig ab Mai 2023

Schul- und Hausordnung

  1. Umgang miteinander

Soziales Miteinander

In unserer Schulgemeinschaft (Schüler:innen, Lehrer:innen, Eltern) arbeiten und lernen wir in einer vertrauensvollen und offenen Atmosphäre, in der sich alle wohl fühlen können und respektiert werden.[1]

Schüler:innen:

1. Ich werde höflich und freundlich sein und Rücksicht auf Schwächere nehmen.

2. Ich werde andere weder beleidigen noch beschimpfen. Ich will andere weder bedrohen

noch körperlich angreifen.

3. Ich werde Konflikte ohne körperliche Gewalt oder Gewalt mit Worten lösen.

4. Ich werde nichts beschädigen, bespucken oder beschmieren und alles sauber halten.

5. Ich werde mich bemühen ehrlich zu sein, indem ich für mein Tun Verantwortung

übernehme.[2]

  1. Verhalten im Klassenraum und in der Unterrichtszeit
    1. Alle Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte müssen pünktlich zum Unterricht erscheinen. Die Schülerinnen und Schüler kommen frühestens 15 Minuten vor dem Unterrichtsbeginn auf das Schulgelände. Bei späterem Unterrichtsbeginn sollen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof aufhalten und erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten, um den noch laufenden Unterricht nicht zu stören. Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrerin oder kein Lehrer gekommen ist, informiert der Klassen- /Kurssprecher bzw. die Klassen- / Kurssprecherin das Sekretariat.
    2. Am Ende jeder Unterrichtsstunde müssen grobe Verunreinigungen beseitigt, die Tafel gereinigt, die Lichter ausgeschaltet, die Fenster geschlossen und die Türen abgeschlossen werden.
    3. Am Ende der letzten Unterrichtsstunde eines Tages in dem betreffenden Unterrichtsraum müssen die Stühle hochgestellt werden und der Boden muss gefegt werden. Außerdem müssen die Lichter ausgeschaltet, die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgefahren und die Türen abgeschlossen werden.
    4. Jalousien werden nur auf Anweisung einer Lehrperson bedient.
    5. Nach Unterrichtsschluss müssen alle Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude unverzüglich verlassen. Für Wartezeiten stehen die Cafeteria, die Schulstraße und der Schulhof zur Verfügung.
    6. Innerhalb der Schulgebäude hat sich jeder rücksichtsvoll zu verhalten. Es ist verboten, in Gängen zu rennen und zu toben.
    7. Es ist verboten, in Fensteröffnungen oder auf Heizkörpern zu sitzen sowie sich über Brüstungen zu lehnen.
    8. Während des Unterrichts darf nicht gegessen, aber getrunken werden; über Ausnahmen entscheidet die Lehrkraft. Das Kaugummikauen während des Unterrichts ist verboten. Bei mehrstündigen Klausuren oder Klassenarbeiten sind Essen und Trinken erlaubt.
    9. Toilettengänge sollen grundsätzlich in den Pausen erledigt werden. Ist ein Gang zur Toilette während des Unterrichts unvermeidbar, muss er nach Rücksprache mit der Lehrkraft zügig und mit möglichst geringer Störung des Unterrichts erfolgen.
  • Verhalten auf dem Schulgelände und während der Pause

Auf dem Schulweg sowie auf dem Schulgelände müssen sich alle Mitglieder der Schul-gemeinschaft verkehrsgerecht und rücksichtsvoll verhalten.

1.   Auf dem Schulgelände ist das Radfahren verboten. Fahrräder müssen auf den dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

2.         Es ist auf eine den Wetterverhältnissen angepasste Kleidung der Schülerinnen und Schüler zu achten.

3.        Gefährliche Gegenstände dürfen auf dem Schulgelände nicht mitgeführt werden. Gefährliche Gegenstände sind Gegenstände, die nach ihrer Art und Beschaffenheit darauf angelegt sind, anderen Menschen schweren Schaden zuzufügen. Dazu zählen insbesondere:

  1. a) Messer oder andere Werkzeuge wie Hammer, Schraubendreher o. Ä. (außer zu Unterrichtszwecken benötigt), b) Reizstoffsprühgeräte aller Art, c) Elektroimpulsgeräte,

d) Schlagstöcke, Baseballschläger oder ähnliche Gegenstände, e) Pyrotechnik, Feuerwerkskörper, Knallkörper oder vergleichbare Gegenstände, f) ätzende, brennbare, leicht entzündliche Flüssigkeiten sowie g) verbotene Gegenstände nach Anlage 2 zu §2 WaffG (sog. „Waffenliste“)

  1. Aufenthalt in den Pausen:
    1. Die Unterrichtsräume werden während der Pausen abgeschlossen. Schülerinnen und Schüler, die in den Fachräumen Unterricht hatten bzw. haben werden, nehmen ihre Tasche mit auf das Pausengelände.
    2. Während der Pausen bleiben alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof bzw. in der Schulstraße, das Verlassen des Schulgeländes ist den Schülern der Sekundarstufe I untersagt.
    3. Einkäufe in der Cafeteria dürfen durch Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I nur in den großen Pausen bzw. in der Mittagspause getätigt werden. Oberstufenschülerinnen und

-schüler dürfen auch in Freistunden die Cafeteria aufsuchen.

  1. Der Aufenthalt auf der Feuertreppe ist zu jeder Zeit untersagt. Ebenso ist während der Pausen der Vorraumbereich der Bibliothek kein Aufenthaltsort.
  2. Die Sanitäranlagen dürfen nicht als Aufenthaltsräume genutzt werden.
  3. Während der Pausen darf auf dem Schulhof nur mit Schaumstoff- oder anderen Softbällen gespielt werden.
  4. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  1. Umgang mit Schuleigentum, Ordnung und Sauberkeit
    1. Das Schuleigentum sowie das Eigentum anderer soll schonend behandelt und zweckentsprechend verwendet werden. Schulbücher und andere ausgeliehene Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.
    2. Entstandene Schäden meldet der Verursacher bzw. derjenige, der sie feststellt, unverzüglich einer Lehrkraft oder im Sekretariat. Bei Missbrauch, mutwilligen Beschädigungen des Schuleigentums bzw. des Eigentums anderer haftet der Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigter. Mutwillige Verunreinigungen werden als Sachbeschädigung verfolgt (Graffiti, Sticker, Kaugummi, etc.).
    3. Grundsätzlich gilt es, auf dem gesamten Schulgelände die Entstehung von Müll zu vermeiden. Der Abfall wird in die dafür aufgestellten Behältnisse entsorgt. In den Klassenräumen wird Papiermüll vom sonstigen Müll getrennt. Die Klassenleitung ist für die Aufklärung der Schülerinnen und Schüler in Bezug auf die Mülltrennung verantwortlich.
    4. Alle dem Schulgelände zugehörigen Orte werden von dem Ordnungsdienst der Schülerinnen und Schüler bzw. der Hausmeisterin bzw. dem Hausmeister und den von der Stadt Duisburg beauftragten Betrieben gereinigt und gepflegt. Jede Klasse erfüllt diesen Dienst nach einem festgelegten Plan.
    5. Bei Benutzung der Toiletten gebieten die Regeln des Anstands und der Hygiene äußerste Sauberkeit.
    6. Zu sparsamem Umgang mit Strom, Wasser, Heizung und Unterrichtsmaterial ist jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft verpflichtet.
    7. Aushänge und Plakate dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung und an den dafür vorgesehenen Stellen angebracht werden und sind nach möglichst kurzer Dauer rückstandlos zu entfernen.
    8. Das Bekleben von Türen, Wänden und Fenstern mit Klebestreifen („Tesafilm“, Kreppklebeband u. Ä.) ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen können durch die Schulleitung erteilt werden. Das Aufhängen von Werbung etc. ist grundsätzlich untersagt.
  1. Umgang mit privaten Gegenständen in der Schule
    1. Die Schule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von privatem Eigentum oder für Schäden, die dadurch verursacht werden. Schon aus diesem Grund sind Wertgegenstände möglichst zu Hause zu lassen. Mitgebrachte Gegenstände dürfen niemanden stören oder gar gefährden.
    2. Elektronische Geräte:
      1. Sämtliche privaten elektronischen Geräte sind während des gesamten Unterrichts in den Taschen zu behalten. Ausnahmen können nur durch eine Lehrkraft insbesondere zur Unterstützung des Unterrichts geregelt werden.
      2. Es ist generell verboten, mit privaten elektronischen Geräten Personen ohne deren ausdrückliche Zustimmung aufzunehmen. Alle gesetzlichen Bestimmungen zum Personen- und Datenschutz gelten uneingeschränkt in der Schule.
      3. Darüber hinaus ist es auch verboten, abwertende, verletzende oder gar gefährliche oder illegale Inhalte zu verbreiten.
      4. Bei Leistungsüberprüfungen jeglicher Art sind elektronischer Kommunikationsmittel oder Geräte zur Speicherung von Daten (Mobiltelefone, Tablet-PC, MP3-Player, Smartwatches u. Ä.) ausgeschaltet in den Taschen zu belassen. Jedes unerlaubte Mitführen während einer Prüfung kann als Täuschungsversuch gewertet werden. Bei Abschlussprüfungen gelten gesonderte Regeln.
    3. Rauchen, Dampfen sowie der Besitz und der Konsum von Alkohol sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  1. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
    1. Türen und Fluchtwege sind freizuhalten und nicht durch Taschen und andere Gegenstände zu versperren.
    2. Sicherheitseinrichtungen (Feuermelder, Feuerlöscher, Notduschen, Rauchschutztüren u. ä.) dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.
    3. Notausgänge dürfen nur bei Alarmierung bzw. im Notfall benutzt werden.
    4. Die Klassen- und Fachlehrerinnen und -lehrer informieren / belehren die Schülerinnen und Schüler ihrer Klassen und Kurse zu Beginn eines jeden Schuljahres über die entsprechenden Sicherheitsregeln und Regeln für das Verhalten im Alarmfall (Fluchtwege, Sammelplätze etc.).
    5. Über Sonderregeln für die einzelnen Fachräume (z. B. die Räume der Naturwissenschaften, der Kunst oder die Sporthallen) werden die Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer zentralen Sicherheitsbelehrung und darüber hinaus durch die jeweiligen Fachlehrer informiert.
  • Schlussbestimmungen
    1. Die Lehrkräfte sowie schulisches Personal sind im Rahmen dieser Schulordnung weisungsberechtigt. Die Schülerinnen und Schüler müssen ihren Anweisungen nachkommen.
    2. In besonderen Fällen kann es notwendig sein, dass die Schulleitung, Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal Ausnahmeregelungen treffen.
    3. Mit der Anmeldung des Kindes am Albert-Einstein-Gymnasium wird die Schulordnung verbindlich anerkannt.

 

[1] Schulprogramm des Albert-Einstein-Gymnasiums Duisburg

[2] Schulvertrag des Albert-Einstein-Gymnasiums Duisburg

 

Haus- und Schulordnung

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